Zukunft des Real-Marktes im Kaufpark Kreyenbrück

Der Vorstand des Bürgervereins Kreyenbrück und Bümmerstede verfolgt seit über einem Jahr mit wachsender Sorge die Berichte in der NWZ, die sich mit der Zukunft des Real-Marktes im Kaufpark Kreyenbrück befassen.

Die Ankündigung, dass der Real-Markt Ende Januar 2022 geschlossen wird, war für den Vorstand des Bürgervereins eine unerwartete und daher eine besonders schockierende Nachricht, weil damit der Verlust von 84 Arbeitsplätzen allein bei Real besiegelt war und es ein durchaus attraktives Angebot zukünftig nicht mehr geben würde. Aber auch weil sich durch die Schließung des Real-Marktes die wirtschaftliche Situation der anderen 30 im Kaufpark ansässigen Geschäfte wegen der fehlenden Laufkundschaft verschlechtern würde oder sogar das eine oder andere Geschäft sich überhaupt nicht mehr rentabel betreiben ließe.

Damit würde das für den Stadtsüden und angrenzende Gemeinden wichtige Nahversor-gungszentrum vielleicht insgesamt gefährdet sein.

Angesichts dieses unerfreulichen Szenarios erfüllt die Nachricht, dass ein „Nachfolger für Real Markt in Sicht“ ist (vgl. Bericht in der NWZ vom 28.05.), den Vorstand wieder mit Zuversicht. Zumal es nach Aussage des Geschäftsführers der Helmut Lange GmbH & Co. KG, der Eignerin des Kaufparks, „sehr positiv weitergehen“ und es einen „nahtlosen Übergang“ zum 1. Februar 2022 mit einer Übernahmegarantie des Mitarbeiterstamms des bisherigen Realmarktes geben soll.

Der Vorstand des Bürgervereins hofft nun inständig, dass die noch zu führenden Gespräche zwischen der Eignerin und dem letztlich in Frage kommenden Nachfolgeinteressenten den in Aussicht gestellten Erfolg auch erbringen werden.

14 Gedanken zu „Zukunft des Real-Marktes im Kaufpark Kreyenbrück

  1. Ulrich Hartig Antworten

    Zitat:
    „Der Vorstand des Bürgervereins hofft nun inständig, dass die noch zu führenden Gespräche zwischen der Eignerin und dem letztlich in Frage kommenden Nachfolgeinteressenten den in Aussicht gestellten Erfolg auch erbringen werden.“

    Ich denke, dass es auch zum Erfolg gehört, mit dem Nachfolgeinteressenten über die zukünftige Produktpalette in Bezug auf Fairen Handel, Bio-, unverpackte und regional erzeugte Ware zu sprechen. Angesichts der Klimasituation eine Querschnittsaufgabe, der sich alle Beteiligten, also Produzent:innen, Einzelhandel, Konsument:innen und Beschäftigte stellen sollten. Eine seltene Gelegenheit auch für den Bürgerverein, einige Nachhaltigkeitsziele in gemeinsamer Verantwortung umzusetzen.
    Ach ja…und bitte nicht sofort ablehnen mit beliebten Einwänden wie “ Das geht gar nicht“, „Darauf haben wir keinen Einfluss“, „Das klingt wie Sozialismus“ oder einfach nur „Der spinnt ja“.
    Irgendwann ist schließlich immer das erste Mal!

  2. Eckart Gemsjäger Antworten

    Hallo zusammen,
    Ich bin seit Kindheit an Bewohner der Straße Schellenberg in Kreyenbrück. Es fällt immer mehr auf, das sich viele PKW nicht an die vorgeschriebene 30 er Zonenpflicht halten.
    Ich bin davon überzeugt, das ein Schild zu Beginn der Straße/Ecke alter Postweg nicht ausreichen kann, auch wenn das wahrscheinlich den rechtlichen Vorschriften entspricht.
    Die eigentliche Wohnstrasse beginnt erst nach der Kurve neben dem Kinderspielplatz im Wäldchen.
    Meines Erachtens sollte spätestens hier ein erneutes 30 er Schild auf die Verkehrsvorschriften hinweisen, um diesen Sachverhalt den Fahrern in Erinnerung zu rufen.
    Oder alternativ eine Bemalung der Straße mit einer großen 30, und das mehrfach.
    Ergänzend dazu sei der Hinweis erlaubt, das hier immer mehr junge Familien zugezogen sind und auch noch werden. Heißt das hier immer mehr Kinder spielen werden.
    Über eine positive Rückmeldung ihrerseits hinsichtlich meiner Vorschläge würde ich mich sehr freuen.

    • KR Autor des BeitragsAntworten

      Sehr geehrter Herr Gemsjäger,

      gerne nehme ich Ihren Vorschlag entgegen und bedanke mich recht herzlich dafür. Demnächst werden wir dieses Thema im Vorstand beraten. Ich möchte aber vorab zu bedenken geben, dass ähnlich gelagerte Fälle von der Verwaltung eher auf Ablehnung gestoßen sind.

      • Eckart Gemsjäger Antworten

        Der Hinweis von Herrn Hartig über die Situation Ecke Suhrkamp/Schellenberg inklusive der unsäglichen Litfassäule ist ein wichtiger Faktor, sich die dortige Verkehrsführung mal in einer Art Ortsbegehung anzuschauen. Das hätte vor allem in der dunklen Jahreszeit ein schlagendes Argument hier zwingend eine Veränderung vorzunehmen. Der Wohnbereich des Schellenbergs besitzt keinen Bürgersteig. Die Verkehrsführung ist hier vor allem für Fußgänger eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben. Unzureichende Beleuchtung, parkende Autos in der Kurve neben dem kleinen Wäldchen. Meines Erachtens grenzt es an ein Wunder, das es in diesem Bereich noch nicht zu schweren Unfällen mit Personenschaden gekommen ist. Meine Frage ist, ob hier überhaupt Veränderungen an der Verkehrsführung angedacht sind?
        Mfg E.Gemsjäger

  3. Ulrich Hartig Antworten

    Da spricht der Herr Gemsjäger sicher im Interesse vieler Anwohner*innen, obwohl es einige mit der Selbstdisziplin nicht immer so genau nehmen. Regelwerke hin oder her: ich befürworte ebenfalls eine vermehrte Kennzeichnung der Fahrwege mit Tempo 30 Hinweisen südlich der Klingenbergstraße.

  4. Ulrich Hartig Antworten

    „Ich möchte aber vorab zu bedenken geben, dass ähnlich gelagerte Fälle von der Verwaltung eher auf Ablehnung gestoßen sind.“….so die Antwort von Klaus Raschke an Herrn Gemsjäger.
    Ja, da gibt es wohl die Regel „Weniger ist mehr“ bezüglich der Menge der Hinweise auf Geschwindigkeitsbegrenzung in einer Tempo30-Zone. Schauen wir uns allerdings in der verhältnismäßig kurzen Auguststraße um: da steht ein weiteres Tempo 30-Schild am Haupteingang der Liebfrauenschule und ein weiteres keine fünfzig Meter vor dem Hinweisschild Beendigung der Tempo30-Zone! Geht doch! Warum nicht auch in Kreyenbrück?

  5. Ulrich Hartig Antworten

    Zur Verkehrssituation: die Abzweigung Schellenberg/Suhrkamp verdient eine Neuordnung dergestalt, dass die sichthindernde Litfaßsäule entfernt und das Fahrwegdreieck entschärft wird.
    Insbesondere für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen wäre es eine sinnvolle Veränderung.

  6. Ulrich Hartig Antworten

    Weiter geht’s: der Klusweg wird zum Schellenberg hin in einem schmalen Fuß-und Radweg weitergeführt. Gesäumt wesentlich von Zäunen ( ca. 2 Meter hoch, weitgehend blickdicht) und hier und da Gesträuch. Insbesondere In der dunklen Jahreszeit ist dieser Weg ohne jegliche Beleuchtung eine heikle Fahr- und Gehstrecke. Einige Gedanken zur Abhilfe dieser Situation waren wünschenswert.

  7. Ulrich Hartig Antworten

    Nachtrag zur Tempo30-Debatte: in der Ziegelhof- und Auguststraße stehen mindestens sieben (7!!!) zusätzliche Tempo30-Schilder. Wer könnte da noch etwas ablehnen und mit welcher Begründung? Höre ich den Amtsschimmel wiehern?

  8. Robin Bulger Antworten

    Hallo!
    Bezüglich des kleinen Weges der vom Klusweg Richtung Schellenberg führt,möchte ich mich anschliessen. Ich wohne im Klusweg und benutze diesen kleinen Weg um zum Kaufpark zu gehen oder mit dem Rad zu fahren. Die Beleuchtung im Dunklen lässt zu wünschen übrig.selbst mit Warnweste ist man dort schlecht zu sehen.das setzt sich leider weiter fort auf dem Weg zum Kaufpark, sprich Schellenberg.

    Des weiteren kann ich das Problem zu diesem Dreieck mit der Säule (Suhrkamp) nur bestätigen.ich hatte dort selber schon vor 2 Jahren einen Unfall mit dem Fahrrad. Das war tagsüber.Der Autofahrer war da auch zu schnell unterwegs,was in der Ecke leider häufig zu beobachten ist.

    Da würde ich mir wünschen dass dort etwas geändert wird.zumal dort auch ein Spielplatz ist.

    Mit freundlichem Gruß
    Robin Bulger

  9. KR Autor des BeitragsAntworten

    Die Situation an der Auguststr. ist ein andere, als die am Schellenberg. Die Straße Schellenberg befindet sich in einer Tempo-30-Zone, die jeweils am Eingang und Ausgang gekennzeichnet ist. Die Auguststr. liegt nicht in einer Tempo-30-Zone, deswegen gibt es dort mehrere Schilder (nach StVO in Tempo-30-Zonen nicht zulässig).
    Ich finde es sehr bedauerlich, dass einige Autofahrer sich (manchmal auch bewusst) nicht an die Geschwindigkeitsregelungen halten. Ob nun weitere Schilder das Problem lösen können, wage ich zu bezweifeln, auch in verkehrsberuhigten kleinen Anliegerstraßen, die mit einem großen Schild (325.1) gekennzeichnet sind, wird häufig zu schnell gefahren, in manchen Fällen auch wesentlich zu schnell.
    Die Verwaltung hat zugesagt, zumindest die Litfaßsäule zu versetzen und die Entschärfung der Verkehrssituation zu prüfen. Ich bin gespannt auf das Ergebnis. Diese Prüfung werden wir kritisch begleiten.
    Ich halte verstärkte Geschwindigkeitskontrollen an dieser Stelle für sinnvoll. vielleicht auch mit einem temporären Speeddisplay. Damit wird für jeden sichtbar, wer wie schnell fährt. Das dürfte manchem/r „Geschwindigkeitsübertreter*In peinlich sein.

  10. Ulrich Hartig Antworten

    Nachricht aus der Stadtverwaltung:

    Kreuzung Schellenberg/Suhrkamp:

    Die genannte Problematik war hier bisher nicht bekannt, die Kreuzung ist unauffällig im Hinblick auf Verkehrsunfälle. Der Wunsch nach einer Umgestaltung der Kreuzung kann nicht auf die schnelle beantwortet werden. Hier muss zunächst eine Prüfung erfolgen.

    Bereits fest steht, dass die dort stehende Litfaßsäule nicht nur versetzt wird, sondern ganz weg kommt.

    Zusätzliche Schilder Tempo 30, Piktogramme:

    Die Straßen aus dem Siedlungsbereich südlich der Klingenbergstraße befinden sich mit den hier angrenzenden Erschließungsstraßen im Wohnquartier in einer Tempo-30-Zone, die entsprechend den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung an allen Zufahrten mit den Verkehrszeichen „Beginn/Ende einer Tempo-30-Zone“ gekennzeichnet worden ist. Weitere Erkennungsmerkmale der angeordneten Höchstgeschwindigkeit ergeben sich für alle Verkehrsteilnehmer durch die in Tempo-30-Zonen vorgesehenen „Rechts-vor-Links-Regelungen“ an allen Straßeneinmündungen.

    Nach den StVO-Vorschriften sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Zusätzliche Tempo-30-Verkehrsschilder sind in einer Zone gemäß der StVO nicht zulässig. Hiervon zu unterscheiden ist die Auguststraße. Diese befindet sich nicht in einer Zone, sondern hier ist eine einzelne Straße mit Tempo 30 angeordnet. Bei dieser Anordnung ist die Beschilderung an jeder Einmündung zu wiederholen, um die in diese Straße einfahrenden Verkehrsteilnehmer darauf hinzuweisen.

    Die Markierung von zusätzlichen kosten- und unterhaltungsaufwendigen Piktogrammen zur Unterstützung der angeordneten Tempo-30-Regelung ist aus den oben angeführten Gründen nicht erforderlich und erfolgt daher in der Stadt Oldenburg nicht.

    Da in Oldenburg, bis auf die Hauptverkehrsstraßen und die Gewerbegebiete, nahezu flächendeckend Tempo-30 gilt, ist den Verkehrsteilnehmern in der Regel bekannt, dass sie 30 km/h zu fahren haben.

    Beleuchtung Klusweg:

    Zählungen entlang des Verbindungsweges ergaben, dass der unbeleuchtete Weg morgens von vielen Radfahrenden mit einem hohen Schüleranteil benutzt wird. Daher wird der Wunsch, die Beleuchtungssituation verbessern, umgesetzt. Die Leuchten werden noch in diesem Jahr aufgestellt.

    • Ulrich Hartig Antworten

      Hinweis: der Bericht von Frau Gloger/NWZ
      beinhaltet NICHT die Forderung von Geh-und Radwegen für den Schellenberg, sondern meint ausschließlich die Situation am Spielplatz gegenüber der Litfaßsäule! Es handelt sich um ca. 5-10 Meter zusätzlichen befestigten Geh- und Radweges auf der Seite des Spielplatzes!

  11. Ulrich Hartig Antworten

    Nachricht aus der Landesverwaltung:

    Sehr geehrter Herr Hartig,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Da für Tempo-30-Zonen lediglich zu Beginn und Ende der Zone ein entsprechendes Verkehrszeichen anzuordnen ist und innerhalb der Zonen keine weitere Beschilderung erfolgt, gehe ich davon aus, dass es sich bei Ihrem Anliegen um eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung handelt.

    Der Bund hat im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung die Erforderlichkeit bundeseinheitlicher Vorgaben für den Bereich des Straßenverkehrs festgestellt. Die Absicht dahinter ist, dass die Verkehrsregeln, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen in Deutschland einheitlich und für alle gleichermaßen verständlich sind. Die Länder sowie die unteren Verkehrsbehörden sind an diese bestehenden straßenverkehrsrechtlichen Regelungen gebunden.

    Ihre Anregung den Kommunen mehr Möglichkeiten zu gewähren, beispielsweise um zusätzliche Fahrbahnmarkierungen anzubringen oder zusätzliche Schilder aufzustellen, ist demnach an den Bund zu richten.

    Die aktuelle Gesetzeslage besagt nach VwV-StVO Rn. 55 zu § 39-43 StVO, dass durch Schriftzeichen, Sinnbilder oder die Wiedergabe eines Verkehrszeichens auf der Fahrbahn der Fahrzeugverkehr lediglich zusätzlich auf eine besondere Verkehrssituation aufmerksam gemacht werden kann. Von dieser Möglichkeit ist dabei nur sparsam Gebrauch zu machen. Eine zusätzliche Fahrbahnmarkierung ist somit nur dann möglich, wenn auf eine besondere Situation aufmerksam gemacht werden soll.

    Eine Häufung von Verkehrszeichen ist grundsätzlich zu vermeiden, allerdings gilt für Verkehrszeichen der Sichtbarkeitsgrundsatz. Danach sind Verkehrszeichen so aufzustellen oder anzubringen, dass sie ein durchschnittlicher Kraftfahrer bei Einhalten der erforderlichen Sorgfalt schon mit einem raschen und beiläufigen Blick erfassen kann. Dieses Erfordernis gilt nicht nur bei der erstmaligen Anbringung, sondern muss auch im Verlauf gewahrt sein, so dass ein Verkehrszeichen beispielsweise nach einer Einmündung wiederholt werden muss. Andernfalls könnten die einmündenden Verkehre keine Kenntnis von der Beschilderung erlangen.

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