BV Kreyenbrück-Bümmerstede, Fragen und Antworten
- Parken zwischen Bäumen an Sandkruger Str, Friedhof
In Ihrer Mail vom 4.2.2022 haben Sie angekündigt, dass durch ein Verjüngen der Rad- und
Gehwegfurt das Parken zwischen den Bäumen und auch auf dem Rad- und Gehweg
erschwert werden soll. Der Einbau der Poller zur Straßenseite ist erfolgt, aber die
Verjüngung der Furten noch nicht, sodass immer noch zwischen den Bäumen und häufig
auch auf den Geh-/Radweg geparkt wird.
Text aus Ihre Mail vom 4.2.22:
“Ebenso erfolgt an der Rad- und Gehwegfurt ein Verjüngen der Furt durch weitere
Einbauten, sodass ein Einbiegen in den Rad- und Gehweg erheblich erschwert wird”
Frage: Wann soll die Verjüngung der Gehwegfurten erfolgen?
Antwort:
Es ist veranlasst, dass Poller gesetzt werden, die das Einfahren auf den Geh- und Radweg
verhindern. Die Arbeiten werden zeitnah ausgeführt. - Sicherheitsstreifen an Straßen
Halten und Parken in der Dooring – Zone (Sicherheitsstreifen)
An der Cloppenburger Straße halten und parken viele Autos außerhalb des Parkstreifens
in der Dooring Zone.
Die Dooring Zone ist der Streifen zwischen Straße / Parkstreifen und Fahrradweg. Laut
ERA 2010 soll der Streifen 70cm breit sein (ist in Oldenburg baulich nicht immer
einzuhalten) Das Halten und Parken ist auf dem Streifen nicht erlaubt (siehe
Bußgeldkatalog).
Für die Kontrolle ist laut Stadtteilpolizei das Ordnungsamt (ruhender Verkehr) zuständig.
Dieses Falschparken betrifft nicht nur die Cloppenburger Straße, sondern auch andere
Straßen mit oder ohne Parkstreifen.(einige Fotos sind beigefügt). Der Fahrradverkehr wir
dadurch wesentlich beeinträchtigt und führt beim Öffnen der Fahrzeugtüren oft zu
gefährlichen Situationen.
Frage: Wie ist die Stellungnahme vom Ordnungsamt zu diesem Thema, wie kann die
Gefährdung abgestellt werden?
Antwort:
Der Bußgeldkatalog sieht Bußgelder ausschließlich für das Parken auf Sicherheitsstreifen für
Radfahrer vor. Bei solchen Sicherheitsstreifen handelt es sich um auf Fahrbahnen abgetrennte
Sonderfahrstreifen (Zeichen 340 der Anlage 3 zur Straßenverkehrsordnung) für Radfahrende,
wie sie z. B. in der Schützenhofstr. oder in der Auguststr. vorhanden sind. Es ist richtig, dass das
Parken auf dem Streifen zwischen einem Parkstreifen und dem Fahrradweg unzulässig ist, in
Ermangelung eines Tatbestands im Bußgeldkatalog können derartige Verstöße aber nicht
geahndet werden.
Sofern Fahrzeuge auf dem Fahrradweg parken oder größere Teile des Fahrzeugs in den
Radweg hineinragen liegt ein verbotswidriges Parken auf dem Fahrradweg vor, welches auch
regelmäßig durch die Verkehrsüberwachungskräfte des Zentralen Außendienstes zur Anzeige
gebracht werden. - Spielplatz Harreweg zu wenig Mülleimer
Auf dem Spielplatz Harreweg befinden sich zu wenig Mülleimer. Dadurch kommt es häufig
zu starker Verschmutzung der Grünanlagen.
Frage: Wie kann dieses Problem gelöst werden?
Antwort:
Auf dem Spielplatz am Harreweg befinden sich in Nähe der Sitzgelegenheiten zwei
Abfallbehälter, die von April bis Oktober wöchentlich und von November bis März
zweiwöchentlich geleert werden. Im Regelfall ist die Anzahl der Abfallbehälter sowie das
Reinigungsintervall für diesen Spielplatz auch ausreichend. Leider werden insbesondere in
Schönwetterphasen neben den üblichen Abfällen zunehmend Pizzakartons, Essensreste und
sonstiger Verpackungsmüll einfach liegengelassen und nicht in die entsprechenden
Abfallbehälter entsorgt. Die Verschmutzung der Anlagen ist daher nicht nur auf das Fehlen von
Abfallbehältern, sondern auch auf die Bequemlichkeit der Nutzerinnen und Nutzer
zurückzuführen.
Gleichwohl gehen wir davon aus, dass eine Erhöhung der Anzahl an Papierkörben zu einer
Verbesserung der Situation führt. Von Seiten des Fachdienstes Stadtgrünpflege und Friedhöfe
werden daher weitere Abfallbehälter bis zum Frühjahr 2023 aufgestellt. - Beleuchtung Bahnübergang Sprungweg
Auch nach dem erfolgten Rückschnitt der Bäume ist der Bahnübergang schlecht
ausgeleuchtet, besonders im Fußgänger-/Radfahrer-Bereich.
Frage: Wie kann die Ausleuchtung des Bahnüberganges verbessert werden?
Antwort:
Auf Ihren Hinweis hin hat das zuständige Fachamt die Beleuchtung in einem Vor-Ort-Termin
überprüft und festgestellt, dass diese technisch ausreichend dimensioniert ist. Eine deutliche
Verbesserung könnte nur durch eine zusätzliche Leuchte erreicht werden. Zum aktuellen
Zeitpunkt wird von einer zusätzlichen Leuchte abgesehen. - Ampel Schützenhofstr und Cloppenburger Str.
Die Grünphase für Radfahrer an der Ampelkreuzung Schützenhofstr./Landwehrstr. und
Landwehrstr./Cloppenburger Str. ist zu kurz. (Radwegeverbindung in Richtung
Niedersachsendamm).
Häufig stehen Radfahrer in größerer Anzahl vor der roten Ampel, es können aber nicht
alle die Straße während der kurzen Grünphase überqueren. Das führt dazu, dass die
Radfahrer die Straßen auch während der anschließenden Rotphase noch überqueren.
Frage: Ist eine Verlängerung der Grünphase für Radfahrer möglich? Das würde die
Sicherheit aus unserer Sicht deutlich erhöhen, besonders für Schüler während des
Schulweges.
Antwort:
Eine Prüfung hat ergeben, dass die Grünzeiten tatsächlich sehr kurz waren. Daher werden die
Grünzeiten für zu Fuß Gehende und Radfahrende an der Landwehrstraße/ BAB / Cloppenburger
aufgrund des Hinweises verlängert. Insoweit bedankt sich der Fachdienst für den Hinweis. Dies
wird ebenfalls an der Schützenhofstraße erfolgen. - Parksituation Miet-E-Roller
Die Parksituation bei Miet-E-Rollern lässt auch in Oldenburg sehr zu wünschen übrig.
Frage: Ist in Oldenburg wie schon in anderen Städten an die Einführung von Parkzonen
für das Abstellen von Miet-E-Rollern gedacht?
Antwort:
Die Stadtverwaltung steht seit Beginn dieser neuen Mobilitätsangebote in engem und
konstruktiven Austausch mit den Anbietern. Sämtliche Anbieter sind seitens der Stadt
angehalten, dafür zu sorgen, dass die Nutzerinnen und Nutzer die Fahrzeuge ordnungsgemäß
abstellen und Roller nicht auf schmalen Gehwegen, an Kreuzungen oder auf
Blindenleitsystemen abstellen.
Das Einrichten reiner Parkzonen ist von den Anbietern bisher nicht vorgesehen, da die Roller
nach dem Free-Floating-Prinzip genutzt werden sollen. Um trotzdem die Konflikte durch falsch
abgestellte Fahrzeuge zu reduzieren, wurden gemeinsam mit den Anbietern Parkverbotszonen
in der Innenstadt, in öffentliche Parkanlagen und auf den Bahnhofsflächen eingerichtet, um so in
stark frequentierten Bereichen die Verkehrsflächen frei zu halten. Zusätzlich sind die Anbieter
verpflichtet, falsch abgestellte Fahrzeuge innerhalb einer Stunde nach erfolgter Meldung zu
entfernen. - Bahnunterführung für Fußgänger Kreyenbrück/Bümmerstede, Sachstand
In der Presse war am 1. Nov 2022 zu lesen, dass für 31.500 Euro das Schienensystem für
Radfahrerinnen und Radfahrer an der Brücke erneuert wird. Wir befürchten, dass der
Baubeginn sich wesentlich verzögern wird, ansonsten würden die Schienen wohl nicht
erneuert werden. Im Protokoll vom Gespräch im Juni war folgendes zu lesen:
“Derzeit wird die bereits vorliegende Entwurfsplanung mit den Fachämtern und der Bahn
konkretisiert und abgestimmt. Dazu werden Fachgutachten beauftragt, welche in die
Planung mit einfließen. Die weitere Wegeführung sowie der Aufbau wird entwickelt und
fließt in die Planungen mit ein. Im Anschluss erfolgen noch Bürgerbeteiligungen sowie
ein Genehmigungsverfahren zur Maßnahme. Evtl. kann zum nächsten Treffen mit der
AStoB über konkretere Planungen und einem Zeitplan informiert werden.”
Genaue Termine wurden nicht genannt. Deswegen fragen wir nochmal nach.
Frage: Wann ist mit dem Baubeginn der Unterführung zu rechnen und wann wird die
dringend notwendige Unterführung für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung
stehen.
Antwort:
Die Maßnahme wird innerhalb der Stadtverwaltung bereits intensiv begleitet und vorangebracht.
Diverse Gutachten sind hierfür erforderlich und wurden bereits beauftragt. Zum Beispiel eine
Untersuchung der Flora und Fauna, diese benötigt eine Begutachtung der Pflanzen und Tierwelt
über ein gesamtes Jahr. Diese steht kurz vor dem Abschluss. Weitere Gutachten wie z.B.
Bodenaltlasten, hydrogeologisches Gutachten, Bodenuntersuchungen sowie Kampfmittel
wurden beauftragt oder liegen schon vor.
Für das Frühjahr 2023 ist eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung bereits beauftragt.
In derzeitigen Gesprächen mit der Bahn kristallisiert sich ein Ausführungszeitraum von
frühestens 2025/2026 heraus, da auch Seitens der Bahn eine enorme Aufgabenflut sowie
anhaltender Fachkräftemangel beklagt wird.
Zur Schiebehilfe kann ergänzend gesagt werden, dass diese erfolgreich am Haltepunkt Wechloy
getestet wurde und man sich dazu entschlossen hat das System in Krusenbusch einzusetzen,
um sehr kurzfristig eine Verbesserung der Situation herbeizuführen. Eine Nachnutzung der
eingesetzten Schiebehilfe innerhalb der Stadt Oldenburg ist vorgesehen.
Der Vorstand bedankt sich recht herzlich für die schnelle Beanwortung der Fragen durch den Oberbürgermeister und der Stadtverwaltung und freut sich auf das nächste Gespräch.