Am 30 Juni 2025 hat die Mehrheit des Rates der Stadt Oldenburg eine Baumschutzsatzung für das Stadtgebiet beschlossen mit weitreichenden Folgen für viele Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer. So dürfen größere Bäume grundsätzlich nicht mehr gefällt oder stärker beschnitten werden. Ausnahmen und Befreiungen davon sind zwar sehr eingeschränkt möglich, aber für die Eigentümer gebührenpflichtig. Für jeden entfernten Baum sind Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen vorzunehmen (außer bei natürlichem Absterben oder Windwurf).
Baumschutz im Stadtgebiet ist wichtig. Das wissen alle, die einen oder mehrere Bäume im Garten haben. Gerade in der heißen Jahreszeit weiß jeder seinen schattenspendenden Baum zu schätzen und wird diesen nicht leichtfertig entfernen. Die Baumschutzsatzung schießt aber weit über das Ziel hinaus. Sie greift tief in die Eigentumsrechte der Bürgerinnen und Bürger ein. Bei Verstößen gegen die Satzung sind Bußgelder in Höhe bis zu 25 000 Euro vorgesehen. Nicht nur der Baum selbst ist geschützt, auch der Wurzelbereich, der die Größe der Baumkrone plus 1,5m in jede Richtung beinhaltet. Auf Kritik stößt auch der damit verbundene enorme bürokratische Aufwand, der mit der Satzung einher geht. Baumkataster, Antrage usw. müssen bearbeitet werden, was zu weiterem Personalbedarf in der Verwaltung führt. Ein Rückschnitt des Baumes durch den Grundstückseigentümer ist nur bei entsprechender Sachkunde möglich. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens, Heino Pauka, Siegfried Schliedermann, Thomas Aufleger und viele Bürgerinnen und Bürger möchten, dass die Baumschutzsatzung wieder aufgehoben wird.
Oldenburg ist eine grüne Stadt und gut für den Klimawandel gerüstet! Es gibt keinen nachweisbaren Verlust an Baumbestand und Grünvolumen in der Stadt Oldenburg. Damit fehlt der sachliche Grund für diese Satzung. Die Grundstückseigentümer*innen gehen in ihrer großen Mehrheit verantwortungsvoll mit den Bäumen um. Die Grundstückseigentümer*innen haben Oldenburg grün gemacht und wollen auch zukünftig selbst darüber entscheiden, was in den eigenen Gärten passiert! Die Entscheidung über die Aufhebung der Baumschutzsatzung treffen die wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner in einem Bürgerentscheid. Um einen Bürgerentscheid durchzusetzen, werden bis zum 10. Oktober über 10000 Unterschriften für das Bürgerbegehren benötigt.
Die Unterschriftenlisten müssen per Post oder persönlich (die elektronische Übermittlung ist nicht zulässig!) an folgende Adresse übergeben werden:
MeinBaumOldenburg, Röwekamp 1, 26121 Oldenburg.
Ergänzende Infos finden Sie unter:
https://oldenburg-ammerland.imvwe.de/aktuell/baumschutzsatzung-2025/
Unter diesem Link finden Sie auch den Vordruck der Unterschriftenliste. In der September-Ausgabe der Oldenburger Monatszeitung, die an den bekannten Stellen ausgelegt ist, ist ebenfalls ein Vordruck zu finden. Leiten Sie diese Information gerne an Familie, Nachbarn, Freunde oder Personen, von denen Sie glauben, dass diese das Bürgerbegehren unterstützen werden, weiter. Es kommt auf jede Stimme an.

Hallo zusammen,
ich wollte mal nach der Quelle fragen, dass es keinen nachweisbaren Verlust am Baumbestand in der Stadt Oldenburg gibt?
Zudem hatte ich das so verstanden, dass Bäume ab einem Durchmesser von 100cm geschützt sind, Obstbäume ausgeschlossen. Wer hat mittlerweile denn noch einen so großen und alten Baum im Garten stehen? Zudem dieser dann auch wirklich schutzenswert ist – sowohl für das Landschaftsbild als auch für die Natur.
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Lisa-Marie Lause
Sehr geehrte Frau Lause,
wie genau der Verlust des Baumbestandes ermittelt worden ist, kann ich im Moment nicht genau sagen, das müsste ich recherchieren. Ein Möglichkeit wäre eine Ermittlung des Grünbestandes über Satellitenfotos.
Bäume ab einem Umfang von 1 Meter (nicht Durchmesser), das entspricht einem Durchmesser von ca. 33 cm sind durch die Baumschutzsatzung geschützt. Davon gibt es in Oldenburger Gärten etliche, besonders in den Wohngebieten mit älterer Bebauung und Gärten. Wir sind auch der Meinung, dass dieser Baumbestand erhalten werden sollte. Wir sind aber auch der Meinung, dass diese Entscheidung nur vom Grundstückeigentümer getroffen werden sollte. In der Regel werden äußerst selten Bäume dieser Größe vom Eigentümer entfernt. Jeder weiß wie wertvoll alte Bäume sind. Unsere Befürchtung ist, dass Bäume vor dem Erreichen des Umfanges von einem Meter gefällt werden, da danach aufgrund der Baumschutzsatzung eine maßnahme kaum noch möglich ist. Aus dem Flyer auf unserer Hompage können Sie die Bedenken der Gegner einer Baumschutzsatzung nachlesen.
Gerne stehe ich Ihnen für weiter Fragen zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Klaus Raschke
Vorsitzender