Bürgerbegehren zur Aufhebung der Baumschutzsatzung der Stadt Oldenburg

2 Gedanken zu „Bürgerbegehren zur Aufhebung der Baumschutzsatzung der Stadt Oldenburg

  1. Lisa-Marie Lause Antworten

    Hallo zusammen,

    ich wollte mal nach der Quelle fragen, dass es keinen nachweisbaren Verlust am Baumbestand in der Stadt Oldenburg gibt?

    Zudem hatte ich das so verstanden, dass Bäume ab einem Durchmesser von 100cm geschützt sind, Obstbäume ausgeschlossen. Wer hat mittlerweile denn noch einen so großen und alten Baum im Garten stehen? Zudem dieser dann auch wirklich schutzenswert ist – sowohl für das Landschaftsbild als auch für die Natur.

    Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Lisa-Marie Lause

    • KR Autor des BeitragsAntworten

      Sehr geehrte Frau Lause,
      wie genau der Verlust des Baumbestandes ermittelt worden ist, kann ich im Moment nicht genau sagen, das müsste ich recherchieren. Ein Möglichkeit wäre eine Ermittlung des Grünbestandes über Satellitenfotos.
      Bäume ab einem Umfang von 1 Meter (nicht Durchmesser), das entspricht einem Durchmesser von ca. 33 cm sind durch die Baumschutzsatzung geschützt. Davon gibt es in Oldenburger Gärten etliche, besonders in den Wohngebieten mit älterer Bebauung und Gärten. Wir sind auch der Meinung, dass dieser Baumbestand erhalten werden sollte. Wir sind aber auch der Meinung, dass diese Entscheidung nur vom Grundstückeigentümer getroffen werden sollte. In der Regel werden äußerst selten Bäume dieser Größe vom Eigentümer entfernt. Jeder weiß wie wertvoll alte Bäume sind. Unsere Befürchtung ist, dass Bäume vor dem Erreichen des Umfanges von einem Meter gefällt werden, da danach aufgrund der Baumschutzsatzung eine maßnahme kaum noch möglich ist. Aus dem Flyer auf unserer Hompage können Sie die Bedenken der Gegner einer Baumschutzsatzung nachlesen.

      Gerne stehe ich Ihnen für weiter Fragen zur Verfügung.

      Herzliche Grüße
      Klaus Raschke
      Vorsitzender

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